Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung
Anders als in anderen Bundesländern steht in Hessen die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Krankenhaushygiene einem breiten Publikum offen.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflege und Entbindungspflege müssen Teilnehmer dieser Weiterbildung über eine der folgenden Qualifikationen verfügen, um zur staaltichen ABschlussprüfung zugelassen zu werden:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
- Hebamme oder Entbindungspfleger/in oder
- Altenpfleger/-in
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Anästhesietechnische Assistent/-in
- Operationstechnische Assistent/-in
Folgende Berufe sind für die Teilnahme an den Modulen zugelassen (ohne den staatlichen Abschluss):
- Altenpflegehelfer/-innen
- Diätassistent/-innen
- Ergotherapeut/-innen
- Krankenpflegehelfer/-innen
- Logopäde/-innen
- Masseure/-innen und medizinische Bademeister/-innen
- Medizinischtechnische Assistenten/-innen für Funktionsdiagnostik
- Medizinischtechnische Laboratoriumsassistenten/-innen
- Medizinischtechnische Radiologieassistenten/-innen
- Notfallsanitäter/-innen
- Orthoptisten/-innen
- Pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen
- Physiotherapeuten/-innen
- Podologen/-innen
- Rettungsassistenten/-innen
Quelle: WPO-Pflege 2020 §1 und §3
Häufig gestellte Fragen
In dem Fall können Sie gerne die Weiterbildung absolvieren, allerdings ohne den staatlichen Abschluss.