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Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung

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Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung

Anders als in anderen Bundesländern steht in Hessen die Weiterbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Krankenhaushygiene einem breiten Publikum offen.
 
Gemäß § 1 Abs. 1 der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflege und Entbindungspflege müssen Teilnehmer dieser Weiterbildung über eine der folgenden Qualifikationen verfügen, um zur staaltichen ABschlussprüfung zugelassen zu werden:
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Hebamme oder Entbindungspfleger/in oder
  • Altenpfleger/-in
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Anästhesietechnische Assistent/-in
  • Operationstechnische Assistent/-in
 
Folgende Berufe sind für die Teilnahme an den Modulen zugelassen (ohne den staatlichen Abschluss):
  • Altenpflegehelfer/-innen
  • Diätassistent/-innen
  • Ergotherapeut/-innen
  • Krankenpflegehelfer/-innen
  • Logopäde/-innen
  • Masseure/-innen und medizinische Bademeister/-innen
  • Medizinischtechnische Assistenten/-innen für Funktionsdiagnostik
  • Medizinischtechnische Laboratoriumsassistenten/-innen
  • Medizinischtechnische Radiologieassistenten/-innen
  • Notfallsanitäter/-innen
  • Orthoptisten/-innen
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten/-innen
  • Physiotherapeuten/-innen
  • Podologen/-innen
  • Rettungsassistenten/-innen
Quelle: WPO-Pflege 2020 §1 und §3

Häufig gestellte Fragen

In dem Fall können Sie gerne die Weiterbildung absolvieren, allerdings ohne den staatlichen Abschluss.